Dienstag, 1. März 2022
28.1.2022 Landkreis Oberallgäu. Bis zum 1. März 2022 können Anträge zur Sportförderung (Vereinspauschale) für das Antragsjahr 2022 gestellt werden.
Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, können nach den rechtlichen Vorgaben nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Vereine werden gebeten, ihre Anträge und Unterlagen möglichst frühzeitig vor dem Stichtag vollständig einzureichen, damit Probleme im Antrag oder bei den Lizenzen noch rechtzeitig geklärt werden können.